Krankenversicherung

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Zuzahlungen, Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen

Schon im Sozialgesetzbuch V § 1 ist geregelt, dass die Krankenkassen den Auftrag haben, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern“. Es geht also nicht nur darum, bei akuten Beschwerden oder Krankheiten die medizinische Versorgung zu gewährleisten, sondern vor allem auch die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, Beratungen oder Arztkonsultationen zu übernehmen. Darüber hinaus werden die verschriebenen Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel erstattet, ebenso Rehabilitationsmaßnahmen oder Therapien, die den Gesundheitszustand des Versicherten fördern. Natürlich ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Verordnung durch einen Arzt vorliegt.

Zuzahlungen minimieren

Die grundsätzlich vereinbarten Zuzahlungen, die gesetzlich Krankenversicherte selbst tragen müssen, können insbesondere bei chronisch oder an Demenz erkrankten Versicherten teilweise gemindert werden, um die finanziellen Belastungen in einem erträglichen Rahmen zu halten. Die Belastungsgrenze für chronisch Kranke beträgt ein Prozent des jährlichen Einkommens. Übersteigen die Zuzahlungen diese Grenze, weil mehr Medikamente oder Arztkonsultationen notwendig sind, werden die Zuzahlungen erlassen. Von dieser Regelung profitieren auch von Alzheimer oder anderen Demenzerkrankungen betroffene Patienten.

Neben Medikamenten stehen den Versicherten beispielsweise Massagen, Krankengymnastik oder Bäder zu, wenn der Arzt diese verordnet hat. Darüber hinaus können sich insbesondere für Demenz-Patienten die Konsultationen bei Logopäden oder Ergotherapeuten empfehlen – auch dafür steht die Krankenkasse gerade. Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat Anspruch auf alle im jeweiligen Leistungskatalog vorgesehenen Zuwendungen sowie Hilfsmittel. Sollte also ein Hörgerät oder eine Gehilfe angeraten sein, spezielle Matratzen oder Haltegriffe medizinisch notwendig werden, können Sie auf die Leistungen der Krankenkasse zurückgreifen. Sinnvoll ist es, im Vorfeld einer solchen Anschaffung mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen. In der Regel gibt es mit verschiedenen Herstellern oder Lieferanten Rahmenvereinbarungen, die entweder günstigere Konditionen oder gar Festpreise beinhalten. Natürlich stehen wir Ihnen in dieser Frage gern zur Seite und erledigen die Verhandlungen mit der zuständigen Krankenkasse.

 

In Abstimmung mit dem behandelnden Arzt besorgen wir die benötigten Hilfsmittel, kümmern uns um die Termine bei den Fachärzten und begleiten Sie dorthin, wenn Sie dies wünschen.

Die Krankenkassen stehen auch dafür ein, wenn Demenz-Patienten mithilfe spezieller Rehabilitationsmaßnahmen Alltagsroutinen wieder neu erlernen müssen. So können gezielte Trainingseinheiten dazu beitragen, dass Treppen keine unüberwindlichen Hürden mehr darstellen oder die Sprachfähigkeiten wieder verbessert werden. Ein weiterer wichtiger Punkt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist die vorübergehende häusliche Pflege, die für bis zu 28 Tage pro Jahr übernommen wird. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn die Wundheilung oder die Medikamentenverabreichung überwacht werden müssen. Als zugelassener Pflegedienst können wir so sicherstellen, dass die Pflege durch Fachpersonal professionell erledigt wird und die Kosten von der Krankenkasse getragen werden.

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