Pflegeversicherung
Begutachtung und Einstufung
Voraussetzung für den Bezug einer Leistung aus der Pflegeversicherung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach einer Begutachtung vorgenommen und bezieht sich auf folgende Module:
Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?
Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen?
Der medizinische Dienst – MDK – ermittelt mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA die Punkte. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, umso höher ist der Pflegegrad und die Pflege- und Betreuungsleistungen seiner Pflegekasse.
Pflegegrad 1
– Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis 27 unter Punkte)
– Entlastungsbetrag: 125€
Pflegegrad 2
– Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
– Pflegegeld: 316 €
– Pflegesachleistungen: 724€
– Entlastungsbetrag: 125€
Pflegegrad 3
– Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
– Pflegegeld: 545€
– Pflegesachleistungen: 1363€
– Entlastungsbetrag: 125€
Pflegegrad 4
– Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
– Pflegegeld: 729€
– Pflegesachleistungen: 1693€
– Entlastungsbetrag: 125€
Pflegegrad 5
– Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
– Pflegegeld: 901€
– Pflegesachleistungen: 2095€
– Entlastungsbetrag: 125€
Vielfältige Leistungen möglich
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind entsprechend der jeweiligen Einstufung sehr vielfältig. Sie reichen von einem monatlichen Pflegegeld bis hin zu Pflegesachleistungen, von der ambulanten über die Verhinderungs- bis hin zur vollstationären Pflege. Darüber hinaus können sowohl technische und sonstige Hilfsmittel als auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Anspruch genommen werden. Außerdem können Zuschüsse zur Sozialversicherung und zahlreiche andere Leistungen gewährt werden, die sich aber immer an den speziellen Bedürfnissen und Voraussetzungen ausrichten. Die für 2022 geltenden Richtlinien der Pflegeversicherung finden Sie hier: Bundesgesundheitsministerium
Professionelle Begleitung
Ausschlaggebend sind immer die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und die konkreten persönlichen Verhältnisse des Betroffenen. Wir stehen Ihnen selbstverständlich zur Seite, um zunächst in einer umfassenden Beratung alle in Frage kommenden Mittel zu eruieren. Im Fokus steht dabei immer die bestmögliche Lösung für die zu versorgende Person, aber auch die wirkungsvolle Entlastung der Angehörigen. Sobald wir uns ein Bild gemacht haben, werden wir gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Schritte einleiten, die Formulare ausfüllen und die Begutachtung vorbereiten. In Abstimmung mit den zuständigen Einrichtungen können wir dann ermitteln, wie sich eine professionelle häusliche Pflege gestalten könnte, ob Sie medizinische Pflegeleistungen in Anspruch nehmen sollten oder welche unterstützenden Maßnahmen wir für Sie oder Ihre Angehörigen einleiten können. Gerne stehen wir Ihnen zur ausführlichen Erläuterung des Leistungsumfangs der Pflegeversicherung zur Verfügung. Schließlich geht es dabei um eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit, die wir gerne in Ihrem Sinne erledigen.
weitere Leistungen
- Für zusätzliche Betreuungsleistungen und Hilfe bekommen alle Pflegebedürftigen mindestens 125 € im Monat. Nicht nur Demenzerkrankte.
- Im ambulanten Pflegebereich können 40 % der Leistungen für sogenannte niedrigschwellige Angebote genutzt werden (z. B. Begleitdienste, Einkäufe).
- Die Zahl der Betreuungskräfte wird auf 45.000 aufgestockt.
- Alternative Wohnformen wie Pflege-WGs werden ausgebaut.
- Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen bekommen 205 € Zuschuss.
- Bei erforderlichen Umbaumaßnahmen der eigenen Wohnung gibt es einen Bonus von 4.000 €