Pflegeberatung
Was erwartet mich bei einem verpflichtenden Beratungsbesuch zu Hause?
Darauf kommt es an.
Wie findet der Beratungsbesuch statt?
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche findet je nach pflegegrad statt:
Pflegegrad 2 und 3 = 1 x halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5 = 1 x vierteljährlich
Ein Beratungsbesuch kann halbjährlich kostenlos in Anspruch genommen werden:
– mit einem Pflegegrad 1 .
– mit Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)
– mit Kombinationsleistung (ambulanter Pflegedienst und Pflegegeld)
Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person möglichst im Beisein der Pflegeperson statt- Er wird in der Regel von Pflegefachkräften zugelassener ambulanten Pflegedienste oder einer von den Pflegekassen zugelassenen pflegefachlichen Beratungsstellen durchgeführt. Während der Beratungsbesuche erhalten pflegende Angehörige oder Nahestehend-e unterstützende und wertvolle Ratschläge, um die Qualität für die häusliche pflege zu gewährleisten.
Ziel ist es aus pflegefachlicher Sicht die Pflegesituation zu Hause sicher zu stellen.
Folgende Themen stehen bei den Besuchen im Vordergrund:
- Unterstützung durch Pflegehilfsmittel (technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel).
- Veränderung des Wohnumfeldes der pflegebedürftigen Person (Beispiel: Badumbau)
- Unterstützung der Pflegeperson(en) durch Hinweise auf Pflegekurse und Schulungen oder der sozialen Absicherung.
- Entlastung der Pflegeperson durch Inanspruchnahme aller zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung (Beispiel: Einsatz des Entlastungsbetrages, Verhinderungs-, Tages- oder Kurzzeitpflege und ambulanter Pflege).
- Anregung einer Höherstufung von Pflegeleistungen.
- Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen
- Tipps zur Vermeidung von Pflegerisiken.
Termine für die Beratungseinsätze nach § 37,3 568 Xl muss die pflegebedürftige Person oder eine beauftragte Person eigenständig vereinbaren, Bei Versäumnis oder Verweigerung der Beratung drohen Kürzungen oder Streichungen der Geldleistungen durch die Pflegekasse.